Die Satzungen der BKK MTU und BKK MTU-Pflegekasse
In den Satzungen der BKK MTU und der BKK-Pflegekasse sind Regelungen zur Verfassung sowie zu Mitgliedschaft, Beiträgen, Leistungen und weiteren kassenindividuellen Bestimmungen festgeschrieben.
Satzungsänderungen müssen vom Verwaltungsrat der BKK MTU beschlossen und vom Bundesamt für Soziale Sicherung als zuständige Aufsichtsbehörde genehmigt werden. Nach öffentlicher Bekanntgabe werden die Änderungen in die Satzung eingearbeitet.