Zusatzleistungen der BKK MTU 2019

Mitglieder werben Mitglieder BKK MTU Hochstraße 40 · 88045 Friedrichshafen · Telefon: 07541 90-7101 E-Mail: philipp.maier@bkk-mtu.de · Internet: www.bkk-mtu.de Stand: 01/2019 Angaben geworbenes Mitglied Vorname Name Telefonnummer E-Mail-Adresse Ort, Datum Unterschrift geworbenes Mitglied Angaben werbendes Mitglied Vorname Name Telefonnummer IBAN BIC Ort, Datum Unterschrift werbendes Mitglied Gute Erfahrungen gibt man gerne weiter! Mitglieder werben Mitglieder BKK MTU Drei einfache Schritte zu Ihrer Prämie 1. Schritt: Empfehlen Als Mitglied der BKK MTU werben Sie mit Ihren guten Erfahrungen und empfehlen uns weiter. 2. Schritt: Ausfüllen Sie senden uns das ausgefüll- te Formular mit den Angaben zum neuen Mitglied zurück und wir senden den Mit- gliedsantrag dann direkt an den Interessenten. 3. Schritt: Kassieren Für jedes erfolgreich gewor- bene Mitglied erhalten Sie von uns 25,– Euro. Die Auszahlung der Prämie erfolgt ca. 6 – 8 Wochen nach dem Eintrittsdatum Datenschutzhinweis Die BKK MTU (Kassensitz: Hochstraße 40, 88045 Friedrichshafen, E-Mail: info@bkk-mtu.de ) als Datenverarbeiter benötigt die geforderten Angaben für das Gewin- nen von Mitgliedern im Rahmen der Gemeinsamen Wettbewerbsgrundsätze der Aufsichtsbehörden der gesetzlichen Krankenversicherung. Ihre Angaben werden nicht an Dritte weitergeleitet. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bkk-mtu.de/datenschutz. Einwilligungserklärung Mit Ihrer Unterschrift willigen Sie ein, dass die BKK MTU im Rahmen der gesetzlichen Mitteilungspflichten für Krankenkassen Ihre Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID-Nr.), soweit diese nicht angegeben wird, bei der Zentralen Zulagenstellen für Altersvermögen (ZfA) erfragt und die Höhe der im jeweiligen Beitragsjahr geleisteten und erstatteten Beiträge, Zusatzbeiträge und Prämien an die Finanzverwaltung übermittelt (§ 10 Abs. 2a Satz 4 EStG). Die Einwilligung gilt auch für die folgenden Beitragsjahre, es sei denn, die Einwilligung wird schriftlich bei der BKK MTU widerrufen. Der Widerruf muss vor Beginn des Beitragsjahres, für das die Einwilligung erstmals nicht mehr gelten soll, der BKK MTU vorliegen. Für Mitglieder, deren Beiträge durch eine andere Stelle (z. B. Arbeitgeber oder Rentenversi- cherungsträger) gemeldet werden, sind wir verpflichtet Erstattungen, in jedem Fall zu melden. Hier besteht keine Möglichkeit des Widerspruchs. Sollte es nicht zu einer Mitgliedschaft kommen, werden die von uns erhobenen Daten unverzüglich gelöscht.

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