Sie haben in diesem Quartal eine neue Versichertenkarte erhalten und waren mit der alten Karte schon beim Arzt?
Bitte beachten Sie, dass Sie vor der Ausstellung von eRezepten zuerst die neue Versichertenkarte einlesen lassen.
Ansonsten ist das eRezept auf der alten ggf. vernichteten Versichertenkarte.