Pflegeleistungen

FürSorge & Pflege

Als Mitglied der BKK MTU sind Sie automatisch für den Fall der Pflegebedürftigkeit abgesichert. Mit unserer Pflegeversicherung bieten wir Versicherten und ihren pflegenden Angehörigen vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten – in der häuslichen ebenso wie in der stationären Pflege. Alles rund um unser Leistungsportfolio sowie vielfältige Informationen zum Thema Pflege erfahren Sie bei unseren Ansprechpartnern vor Ort.

Unsere Ansprechpartner für Leistungen der Pflegeversicherung:
Telefon: (0)7541 90-50200
E-Mail: leistungen@bkk-mtu.de

 

Vollstationäre Pflege

Die BKK MTU übernimmt bei der stationären Versorgung im Pflegeheim einen Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil in Pflegeheimen – neben dem nach Pflegegrad differenzierten Leistungsbetrag.  Dieser Zuschlag steigt mit der Dauer der stationären Pflege.

Dauer der stationären Pflege Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil
bis 12 Monate 15%
mehr als 12 Monate 30%
mehr als 24 Monate 50%
mehr als 36 Monate 75%

Der pflegebedingte Eigenanteil in Pflegeheimen ist der monatliche Beitrag, den Sie zusätzlich zu den Investitionskosten und Aufwendungen für die Unterbringung und Verpflegung in einer Pflegeeinrichtung zahlen. Dieser Eigenanteil ist unabhängig von Ihrem Pflegegrad. Das bedeutet: Auch wenn sich Ihr Pflegegrad erhöht, bleiben Ihre Kosten konstant. Je nach Pflegeeinrichtung und Bundesland kann der pflegebedingte Eigenanteil jedoch variieren und somit höher oder niedriger ausfallen.

Wichtig zu wissen: Nur dieser pflegebedingte Eigenanteil wird bezuschusst.

Gut zu wissen: Sie brauchen sich um nichts zu kümmern. Wir informieren Ihr Pflegeheim über die bisherige Dauer Ihres dortigen Aufenthalts und zahlen den Zuschlag zum Eigenanteil ab Januar direkt an das Pflegeheim. Sie erhalten im Anschluss von Ihrem Pflegeheim Auskunft über die reduzierte Höhe des Eigenanteils.

Ambulante Pflege

Pflegegrad monatliche Sachleistung Pflegegeld
2 761€ 332€
3 1.432€ 573€
4 1.778€ 765€
5 2.200€ 947€

Tages- und Nachtpflege

Pflegegrad bis zum Gesamtwert/ Monat
2 689€
3 1.298€
4 1.612€
5 1.998€

Kurzzeitpflege

Der Leistungsbetrag zur Kurzzeitpflege beträgt 1.774 €.

Durch nicht in Anspruch genommene Verhinderungspflege, die pro Jahr 1.612 € beträgt, können Sie die Leistung der Kurzzeitpflege auf bis zu 3.386 € im Kalenderjahr ausweiten. Dafür brauchen Sie keinen separaten Antrag zu stellen.

BKK PflegeFinder

Der BKK PflegeFinder ermöglicht Ihnen eine gezielte Suche nach verschiedenen Versorgungsangeboten. Die Ergebnis-Liste umfasst Links auf weiterführende Informationen zu ambulanten bzw. stationären Pflegeeinrichtungen im ganzen Bundesgebiet oder in Ihrer Region.

BKK PflegeFinder

Besonderheit bei Wohnort in Bayern

Der Freistaat Bayern bezahlt als freiwillige Leistung für pflegebedürftige Personen, die mindestens Pflegegrad 2 haben und deren Hauptwohnsitz in Bayern ist, ein Landespflegegeld in Höhe von 1000 Euro pro Kalenderjahr. Den Antrag finden Sie hier.

Informationen Pflegeleistungen

Einen Überblick über die Pflegeleistungen finden Sie hier: