Die Satzungen der BKK MTU und BKK MTU-Pflegekasse
In den Satzungen der BKK MTU und der BKK-Pflegekasse sind Regelungen zur Verfassung sowie zu Mitgliedschaft, Beiträgen, Leistungen und weiteren kassenindividuellen Bestimmungen festgeschrieben.
Satzungsänderungen müssen vom Verwaltungsrat der BKK MTU beschlossen und vom Sozialministerium Baden-Württemberg als zuständige Aufsichtsbehörde genehmigt werden. Nach öffentlicher Bekanntgabe werden die Änderungen in die Satzung eingearbeitet.