Neues Jahr, neues Bonusprogramm

Mann und Frau in Sportkleidung geben sich die Hand

Als Versicherte der BKK MTU profitieren Sie von unserem Bonusprogramm. Schließlich wollen wir Ihre Gesundheit bestmöglich erhalten, fördern und gesundheitsbewusstes Verhalten belohnen. Das wird auch in Zukunft so bleiben – auch, wenn sich einige Abläufe ändern. Welche das sind, woran das liegt und wie Sie davon profitieren, lesen Sie hier.

Weshalb ändert sich das Bonusmodell überhaupt?

Der Gesetzgeber hat beschlossen, die Gesetzlichen Krankenkassen ihre bisherigen Bonusmodelle so nicht weiterführen zu lassen – somit sind wir verpflichtet, das Bonusprogramm neu aufzulegen.

 Was ändert sich dadurch für mich?

  • Aus Eins mach Zwei: Ab sofort wird zwischen Basis- und Zusatzbonus-Programm unterschieden. Vom Basisbonus kann jeder profitieren, er ist an keine Bedingungen geknüpft und sämtliche Versicherten der BKK MTU können daran teilnehmen. Um in den Genuss des Zusatzbonus zu kommen, sind mindestens drei Maßnahmen pro Kalenderjahr nötig. Sie müssen zudem ungekündigtes Mitglied der BKK MTU sein.
  • Staffelung ade: Ab sofort erhalten Sie für jede Maßnahme einen Bonus – das alte Staffelmodell entfällt

Profitiere ich als Versicherte/r von den Änderungeng

Das ist die gute Nachricht: Wir haben alles dafür getan, dass das neue Modell Ihnen auch neue Vorteile schafft. Dieses ist nun anders, aber in vielen Punkten auch einfacher und mit starken Mehrwerten für Sie:

  • Bonus kassieren ein Leben lang: Sämtliche Altersbeschränkungen fallen weg. Das heißt, selbst Babys können schon von Bonuszahlungen profitieren.
  • Kassieren ab dem ersten Stempel: Mussten Sie bislang eine bestimmte Anzahl an Vorgaben erfüllen, um Bonusberechtigt zu sein, genügt beim Pflichtbonus ab sofort bereits eine absolvierte Maßnahme. Natürlich gilt: Je mehr Sie tun, desto höher der mögliche Bonus.
  • Besser BKK MTU-versichert: Wenn Sie mindestens neun Maßnahmen aus beiden Bonusmodellen nachweisen, belohnen wir das mit einer Zusatzzahlung in Höhe von 100 €!

Was bleibt gleich?

  • Gewertet wird das Kalenderjahr: Wenn Sie Bonus-Maßnahmen in Anspruch nehmen, sind diese also innerhalb des laufenden Jahres nachzuweisen, um von den Prämien zu profitieren
  • Verifizierung durch bekannte Stellen: Ihr Arzt oder Leistungserbringer bestätigt im Bonusheft die entsprechende Leistung
  • So erhalten Sie Ihr Geld: Sie stellen wie gewohnt eigenständig den Antrag auf Ihren Bonus. Diesen erhalten Sie in Form einer Geldauszahlung.