Mitglied werden

Lächelnde Frau schüttelt Mann Hand

Einfach und unkompliziert zur BKK MTU

Auf dieser Seite haben Sie die Möglichkeit, Ihre Mitgliedschaft bei der BKK MTU online oder per PDF-Dokument zu beantragen. Die BKK MTU und ihre umfangreichen Extraleistungen steht exklusiv für Mitarbeiter der Rolls-Royce Power Systems AG/ MTU  und deren Familien zur Verfügung.

Wer kann bei uns Mitglied werden

 

Als geschlossene Betriebskrankenkasse ist die BKK MTU eine exklusive Versichertengemeinschaft für Mitarbeiter der:

  • Rolls-Royce Power Systems AG
  • MTU Friedrichshafen GmbH
  • MTU Onsite Energy GmbH

 

Gehören Sie zu einer der folgenden Personengruppen? Dann können bei uns Mitglied werden oder, wenn Sie es schon sind, auch weiterhin bleiben:

  • alle Mitarbeiter der genannten Betriebe (ausgenommen Mitglieder privater Krankenversicherungen)
  • Mitglieder, die innerhalb des Unternehmens oder zu einem anderen Arbeitgeber wechseln
  • Mitglieder, die von der Möglichkeit der Altersteilzeit Gebrauch machen
  • Auszubildende, die in einem der genannten Betriebe tätig sind
  • Studenten bis zum 14. Fachsemester (längstens bis zum 30. Lebensjahr), die bisher über die Familienversicherung bei uns versichert waren
  • Praktikanten, die bisher über die Familienversicherung bei uns versichert waren
  • Rentenantragsteller und Rentner, die zuletzt in einem der genannten Betriebe tätig waren
  • Ehepartner und Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes unserer Mitglieder, die in einer anderen gesetzlichen Krankenkasse versichert sind
  • Ehepartner und Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes unserer Mitglieder, die bei uns familienversichert waren sowie Kinder, die erstmals eine Berufstätigkeit aufnehmen – und zwar auch dann, wenn sie in einem anderen Betrieb tätig sind!
  • Leistungsempfänger nach SGB III (Arbeitsförderungsgesetz), die zuletzt in einem der genannten Betriebe tätig waren

Wichtig: Alle Arbeitnehmer der genannten Betriebe, die derzeit noch bei einer anderen Krankenkasse versichert sind, können selbstverständlich zur BKK MTU wechseln!

Bindungsfrist bei Kassenwechsel und Sonderkündigungsrecht

Ein Krankenkassenwechsel ist grundsätzlich möglich bei:

  • Arbeitgeberwechsel -> Ein sofortiger Wechsel ist ohne Kündigung möglich
  • Laufender Mitgliedschaft* -> Kündigung mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende.
  • Sofort und ohne Kündigung, wenn Sie zuletzt bei einer anderen Kasse familienversichert oder im Ausland versichert waren
  • Sofort nach einer Versicherungslücke

* Pflicht- und freiwillig Versicherte sind an die Wahl ihrer Krankenkasse grundsätzlich für 12 Monate gebunden.

Sonderkündigungsrecht
Seit Einführung des Gesundheitsfonds 2009 gelten bei den gesetzlichen Krankenkassen neue Sonderkündigungsregeln: Beschließt Ihre Kasse die Erhebung bzw. Erhöhung eines Zusatzbeitrages, haben Sie vom Zeitpunkt der Ankündigung bis zur erstmaligen Fälligkeit des höheren Beitrages die Möglichkeit, von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Doch Vorsicht: Eine sofortige Kündigung ist nicht möglich! Es gilt die Einhaltung der üblichen Kündigungsfrist von zwei vollen Kalendermonaten. Die reguläre Bindungsfrist von 12 Monaten muss in diesem Fall also nicht eingehalten werden.

Sie möchten Ihrer bisherigen Krankenkasse kündigen und zur BKK MTU wechseln? Wir erleichtern Ihnen die Arbeit.

Ab 1. Januar 2021 brauchen Sie Ihrer alten Krankenkasse nicht mehr zu kündigen – das übernimmt die BKK MTU für Sie!

Nutzen Sie unsere Vorlagen:

 

 

Ihre Ansprechpartner

Beate Lindner
beate.lindner@bkk-mtu.de
Tel.: +49 (0)7541 90 – 71 08

 

 

Datenschutzhinweis:

Mir ist bekannt, dass die Angaben aufgrund der Vorschriften des Sozialgesetzbuches erhoben und auf Datenträgern gespeichert werden, die BKK MTU meine persönlichen Daten benötigt, um mich umfassend beraten und betreuen zu können, und die BKK MTU zum Datenschutz verpflichtet ist. Ich verpflichte mich, unaufgefordert Veränderungen in meinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen unverzüglich mitzuteilen. Alle Daten werden verschlüsselt übertragen.