Die Satzungen der BKK MTU und BKK MTU-Pflegekasse

In den Satzungen der BKK MTU und der BKK-Pflegekasse sind Regelungen zur Verfassung sowie zu Mitgliedschaft, Beiträgen, Leistungen und weiteren kassenindividuellen Bestimmungen festgeschrieben.

Satzungsänderungen müssen vom Verwaltungsrat der BKK MTU beschlossen und vom  Sozialministerium Baden-Württemberg als zuständige Aufsichtsbehörde genehmigt werden. Nach öffentlicher Bekanntgabe werden die Änderungen in die Satzung eingearbeitet.

Die aktuelle Satzung der BKK MTU und der BKK-Pflegekasse finden Sie hier als Download:

Stand: 01.01.2024 in der Fassung des 01.-03. Nachtrages vom 07.05.2025