Behandlungsfehler

Zahnarzthelferin hält Dokumente in der Hand

Wir sind für Sie da und beraten Sie gerne!

Wenn ein Arzt nicht nach den aktuellen Grundsätzen und Regeln der Medizin gehandelt hat und dies zu gesundheitlichen Schäden beim Patienten geführt hat, liegt ein Behandlungsfehler vor. Wir unterstützen Sie beim weiteren Vorgehen.

Die Gesundheitsversorgung in Deutschland befindet sich auf einem anerkannt hohen Niveau. Dennoch haben ärztliche Behandlungen nicht immer den Erfolg, den sich der Patient von einer Therapie oder Operation möglicherweise erhofft hat und bringen im schlimmsten Fall gar folgenschwere gesundheitliche Auswirkungen mit sich. Verstößt ein Arzt gegen die Regeln der ärztlichen Kunst – klärt er beispielsweise vor einem Eingriff nicht ausreichend über mögliche Risiken auf oder wird der Patient nach einer Operation nicht angemessen medizinisch versorgt – liegt unter Umständen ein Behandlungsfehler vor.

Falls Sie einmal das Gefühl haben, falsch behandelt worden zu sein, informieren wir Sie gern über Ihre Möglichkeiten und Rechte.

Lassen Sie sich beraten!

Ihr Ansprechpartner:
Tel: +49 (0)7541 – 90-50200
E-Mail: leistungen@bkk-mtu.de