Gesundheitskonto

Geldscheine

Ihr Gesundheitskonto ist im Plus!                       

80 Euro liegen für Sie persönlich bereit. Diese Summe können Sie in jedem Kalenderjahr neu als Zuschuss beanspruchen. Egal ob Reiseschutzimpfungen, professionelle Zahnreinigung, der Beitrag vom Fitnessstudio oder Sportverein oder vieles mehr – Sie entscheiden, wofür Sie Ihr Guthaben nutzen möchten.

Beispiele, wofür Sie Ihr Gesundheitskonto nutzen können:

  • Professionelle Zahnreinigungen
  • Heilpraktikerleistungen
  • apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel mit ärztlicher Verordnung (gilt auch für homöopathische, anthroposophische und phytotherapeutische Arzneimittel)
  • Reiseschutzimpfungen
  • Impfung gegen Rotaviren
  • zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, wie z.B. Glaukomvorsorge, Knochendichtemessung, Hautkrebs-Screening mit Auflichtmikroskop uvm.
  • Fitnessstudio- oder Sportvereinsbeiträge
  • Beiträge zur privaten Zusatzversicherung
  • Sehhilfen
  • Sport-/Schwimmkurse

 

Übrigens: Familienmitglieder verfügen natürlich ebenfalls über ein Konto-Plus von 80 Euro, wenn sie bei uns mitversichert sind.

So bekommen Sie Ihren Zuschuss: 

1. Wenn Sie unsicher sind, ob eine gewünschte Leistung zuschussfähig ist – einfach nachfragen, wir klären Ihre Frage kurzfristig.
2. Sobald Sie Ihre Rechnung erhalten haben, laden Sie diese in unserer BKK MTU -App hoch. Hier können Sie die BKK MTU-App runterlanden und sich registrieren.

Wenn Sie diese Seite über ein mobiles Endgerät (Smartphone oder Tablett) geöffnet haben und bereits unsere BKK MTU App benutzen, können Sie hier auf den Link tippen und Sie werden auf das Gesundheitskonto der BKK MTU App weitergeleitet.

Wenn Sie gerade über ein anderes Gerät diese Seite aufrufen und bereits unsere BKK MTU APP benutzen, können Sie folgenden QR-Code mit Ihrem Smartphone abscannen und Sie werden auf das Gesundheitskonto der BKK MTU App weitergeleitet.

Falls Sie unsere BKK MTU APP noch nicht benutzen, reichen Sie die Rechnungen zusammen mit einem Antragsformular ein.

 

Belege können ab einem Gesamtwert von 10,- € eingereicht werden (bei mehreren Belegen gilt die Gesamtsumme der einzelnen Beträge)
Wichtig: Einsendeschluss ist immer 31.03. des Folgejahres. Bitte achten Sie darauf, dass der Name des Antragstellers sowie der Inhalt der Leistung aus der Rechnung/Quittung hervorgeht.