Hebammenrufbereitschaft

schwangere Frau steht im Getreidefeld

Ihre BKK MTU ist für Sie und Ihr ungeborenes Kind da und unterstützt Sie in der Schwangerschaft

Wir wollen, dass es Ihnen und Ihrem Kind gut geht und dass Sie sich wohlfühlen. Deshalb übernehmen wir sehr gern die Rufbereitschaft Ihrer Hebamme bis zu einem Betrag in Höhe von 250,- €.


Wie beantrage ich die Hebammenrufbereitschaft?

Kommen Sie einfach bei uns vorbei oder beantragen Sie telefonisch die Zusendung des Antrages auf Kostenübernahme für die Hebammenrufbereitschaft.

Folgende Voraussetzungen müssen von Seiten der Hebamme erfüllt sind: 

  • es handelt sich um eine Hebamme nach § 134 a Abs. 1 und 2 Satz 1 SGB V in der jeweils gültigen Fassung
  • die Rufbereitschaft der Hebamme beinhaltet eine 24-stündige Erreichbarkeit
  • die Rufbereitschaft der Hebamme beinhaltet die sofortige Bereitschaft zu mehrstündiger Geburtshilfe
  • die Hebammenrufbereitschaft bezieht sich auf die 38. bis 42. Schwangerschaftswoche

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie alles Gute!

Sie sind auf der Suche nach einer Hebamme? Wir helfen Ihnen gern. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung oder nutzen Sie den BKK HebammenFinder:

https://hebammenfinder.bkk-dachverband.de/