Kinderkrankengeld

Mann küsst seine kleine Tochter

Ihre Familie ist uns wichtig!

Wenn es die Kleinsten erwischt hat, können Sie als Eltern selbstverständlich zuhause bleiben, um sich um Ihre Kinder zu kümmern. Ihre BKK MTU unterstützt Sie dabei.

Dauer des Leistungsanspruchs

Müssen Sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege Ihres erkrankten Kindes der Arbeit fernbleiben, erhalten Sie von uns Krankengeld für bis zu 10 Arbeitstage pro Jahr (bei mehreren Kindern maximal 25 Tage). Für Alleinerziehende ist der Anspruch auf 20 Tage pro Kind bzw. 50 Tage insgesamt begrenzt.

Voraussetzungen des Leistungsanspruchs 

Voraussetzung hierfür ist, dass eine andere in ihrem Haushalt lebende Person das Kind nicht betreuen kann und das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat.