Zahnersatz

kleines Mädchen beim Zahnarzt

Ein schönes Gebiss ist heutzutage keine Frage des Alters mehr. Manchmal muss jedoch mit einem Zahnersatz nachgeholfen werden, an dessen Kosten sich Ihre BKK MTU beteiligt.

Vorsorgeuntersuchungen und nahezu alle medizinisch notwendigen Zahnbehandlungen sind für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos. Kostenpflichtige Zusatzangebote haben oft nur einen ästhetischen Mehrwert und weniger einen medizinischen. Andere Regeln gelten beim Zahnersatz – etwa für Brücken oder Kronen. An deren Kosten beteiligt sich Ihre BKK MTU anteilig.

Höhe des Zuschusses
Benötigen Sie einen Zahnersatz, können Sie häufig zwischen verschiedenen Versorgungsarten und Materialien wählen. Soll es etwas eine Brücke aus nicht-edlem Metall sein, oder bevorzugen Sie eine aus Vollkeramik? Egal, wie Sie sich entscheiden: Grundlage für den Krankenkassenzuschuss sind die Kosten, die in Ihrem Fall für eine sogenannte Regelversorgung anfallen würden. Diese gewährleistet eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Lösung für Ihr Zahnproblem. Würde eine Regelversorgung 800 Euro kosten, die Versorgung mit einem Edelmetall über 2.000 Euro, errechnet sich der Zuschuss aus der Grundlage von 800 Euro – auch dann, wenn Sie eine teure Variante nutzen.

Der Zuschuss beträgt 60 Prozent der Kosten einer Regelversorgung.

Beispiel:
Eine Zahnlücke im Backenbereich, die mit einer Brücke aus nicht-edlem Metall versorgt wird, kostet 748,76 Euro. Die BKK MTU übernimmt davon 449,26 Euro.


Höherer Zuschuss dank Bonusheft
Regelmäßige* Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt, die Sie in einem Bonusheft lückenlos nachweisen können, belohnt die BKK MTU zusätzlich: Ab fünf Jahren erhöht sich der Zuschuss nochmals um zehn Prozent, ab zehn Jahren sogar um 15 Prozent. Mit einem Bonus beträgt der Zuschuss für unser Beispiel somit 524,13  bzw. 561,57 Euro.

*Regelmäßig bedeutet:

  • bei Kindern ab 12 Jahren eine Vorsorgeuntersuchung je Kalenderhalbjahr.
  • bei Erwachsenen eine Vorsorgeuntersuchung pro Kalenderjahr (auch bei Vollprothesen)

Ein einmaliges Versäumnis einer Vorsorgeuntersuchung für die letzten 10 Jahre bleibt für Sie in begründeten Ausnahmefällen folgenlos, wenn Sie mindestens in den fünf Jahren vor Behandlungsbeginn lückenlose Vorsorgetermine beim Zahnarzt nachweisen können.

Ausnahme aufgrund der Corona-Pandemie:
Ein fehlender Bonus-Stempel für das Jahr 2020 führt nicht zum Verlust des Bonusanspruchs. Sie brauchen nichts zu tun, wir berücksichtigen das Jahr 2020 automatisch für Sie.

Zahnzusatzversicherung
Wenn Sie beim Zahnarzt beispielweise auf besonders hochwertiges Material setzen oder umfangreiche Behandlungen wünschen, empfiehlt sich, frühzeitig, noch vor Behandlungsbeginn, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Unser Kooperationspartner, die Barmenia Krankenversicherung, bietet attraktive Leistungen zu günstigen Tarifen.

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Team Leistungen
Telefon: (0)7541 90-50200
E-Mail: leistungen@bkk-mtu.de