Zuzahlungen

Geldscheine

Eigenanteile für bestimmte Leistungen

Für bestimmte Leistungen sieht der Gesetzgeber für Personen ab 18 Jahren eine Eigenbeteiligung, die „Zuzahlungen“, vor. Wir geben Ihnen einen schnellen Überblick, für welche Leistungen Zuzahlungen anfallen und in welcher Höhe diese entrichtet werden müssen.

LeistungZuzahlung
Stationäre Vorsorge-/Rehabilitationsleistungenje Kalendertag 10,00€
Stationäre Vorsorge-/Rehabilitationsleistungen für Mütter/Väterje Kalendertag 10,00€
Arznei- und Verbandmittel10 % der Kosten, mindestens 5 €, höchstens 10 €.
Heilmittel (z. B. Krankengymnastik, Massagen)10 % der Kosten + 10 € je Verordnung
Hilfsmittel10 % der Kosten, mindestens 5 €, höchstens 10 €
Hilfsmittel zum Verbrauch10 % der Kosten, monatlich höchstens je Indikation 10 €
Häusliche Krankenpflege: für maximal 28 Kalendertage je Kalenderjahr10 % der Kosten + 10 € je Verordnung
Soziotherapie: je Kalendertag der Leistung10 % der Kosten
Außerklinische Intensivpflege (in Heimen): für maximal 28 Kalendertage je Kalenderjahr10 % der Kosten + 10 € je Verordnung
Außerklinische Intensivpflege (zu Hause oder betreutes Wohnen): für maximal 28 Kalendertage je Kalenderjahr10 % der Kosten + 10 € je Verordnung
Haushaltshilfe: je Kalendertag der Leistung10 % der Kosten, mindestens 5 €, höchstens 10 €
Krankenhausbehandlung: für maximal 28 Tage im Kalenderjahr, keine Zuzahlung bei teilstationärer und ambulanter Krankenhausbehandlung10 € täglich
Anschlussrehabilitation: für maximal 28 Tage im Kalenderjahr10 € täglich
Ambulante/stationäre Rehabilitationsleistungen10 € täglich
Fahrkosten: nicht mehr als die tatsächlichen Kosten (altersunabhängig)10 % der Kosten, mindestens 5 €, höchstens 10 €

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Team Leistungen
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