Verwaltungsrat

Das Selbstverwaltungsorgan der BKK MTU und sozusagen das „Parlament“ der Mitglieder ist der Verwaltungsrat, welcher gemäß dem Selbstverwaltungsrecht der gesetzlichen Sozialversicherung alle sechs Jahre gewählt und demokratisch legitimiert wird.
Der Verwaltungsrat der BKK MTU ist zugleich der Verwaltungsrat unserer BKK-Pflegekasse.

Zu den Aufgaben des Gremiums gehören u.a.:

  • Wahl des Vorstandes
  • Vertretung der BKK MTU gegenüber dem Vorstand
  • Entscheidung über Belange mit grundsätzlicher Bedeutung für unsere Betriebskrankenkasse
  • Beschlussfassung über die Satzung und sonstiges autonomes Recht
  • Feststellung des vom Vorstand vorgelegten Haushaltsplans
  • Abnahme der Jahresrechnung
  • Kontrollkompetenz

Unserem Verwaltungsrat gehören die folgenden ehrenamtlich tätigen Mitglieder an:

  • Dr. Thelse Godewerth
  • Thomas Bittelmeyer
  • Kai Zoyke
  • Denise Remele
  • Hans-Peter Engelskirchen
  • Christiane Senkbeil

Fragen an den Verwaltungsrat richten Sie bitte per E-Mail an: Verwaltungsrat@bkk-mtu.de

Versichertenältesten
Die Versichertenältesten fungieren als Kontaktpersonen zwischen den Versicherten und der BKK MTU und stellen mittels Beratung und Betreuung eine ortsnahe Verbindung zwischen beiden her: Einerseits sind sie für die Weiterleitung von Informationen der BKK MTU an ihre Mitglieder zuständig und unterstützen Versicherte bei Leistungsanträgen. Andererseits stehen sie der BKK MTU bei Fragen der betrieblichen Gesundheitsförderung zur Seite.

Versichertenälteste sowie deren persönliche Stellvertreter werden vom Verwaltungsrat der BKK MTU gewählt. Auch sie üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus:

Für Duisburg:
Michael Vrenegor
Tel.: +49 (0)7541 90 52 25
E-Mail: Michael.Vrenegor@mtu-online.com

Für Hamburg:
Sabine Stemmann
Tel.: +49 (0)7541 90 51 32
E-Mail: sabine.stemmann@mtu-online.com

Widerspruchsausschuss

Der Widerspruchsausschuss prüft die Recht- und Zweckmäßigkeit von Entscheidungen der BKK MTU insbesondere im Bereich Leistungen. Seine Aufgabe ist es, den Rechtsschutz der betroffenen Personen zu gewährleisten und Konsens bezüglich der Interessen des Versicherten und der rechtlichen Rahmenbedingungen herzustellen. Durch den Dialog mit dem Versicherten können gerichtliche Auseinandersetzungen vor dem Sozialgericht oftmals vermieden werden. Sie bedeuten häufig erheblichen Aufwand, sowohl für die Versicherten als auch für die BKK MTU.

Sind Sie mit einer Entscheidung der BKK MTU nicht einverstanden, können Sie gegen diese Widerspruch einlegen. Nach Prüfung durch den Widerspruchsausschuss wird diese gegebenenfalls aufgehoben; bestätigt das Gremium die Entscheidung der BKK MTU, bleibt dem Versicherten der Klageweg.

Unserem Widerspruchsausschuss gehören die folgenden Mitglieder an:

  • Christiane Senkbeil
  • Kai Zoyke
  • Lars Manske

Fragen an den Widerspruchsausschuss richten Sie bitte per E-Mail an: Widerspruchsausschuss@bkk-mtu.de