Beitragsanpassung Pflegeversicherung

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Zum 1. Juli 2023 werden in der Pflegeversicherung unterschiedliche Beitragssätze abhängig von der Anzahl der Kinder eingeführt. Diese Änderung sieht das Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG) vor.

Mehr und weniger Beiträge seit Juli 2023

Eltern zahlen nun generell 0,6 Beitragssatzpunkte weniger als Kinderlose. Bei kinderlosen Versicherten gilt ein Beitragssatz in Höhe von 4 % – davon ausgenommen sind vor dem 1. Januar 1940 Geborene sowie Versicherte unter 23 Jahren. Bei Mitgliedern mit einem Kind gilt demgegenüber nur ein Beitragssatz von 3,4 %.

Familien werden entlastet

Bereits im April 2022 stellte das Bundesverfassungsgericht klar, dass der mit steigender Kinderzahl anwachsende Erziehungsaufwand bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung entsprechend zu berücksichtigen ist. Seit dem 1. Juli 2023 gilt: Der Beitragssatz wird nach Kinderanzahl differenziert.

Während für Versicherte mit einem Kind ein Beitragsvorteil von 0,6 Prozent gilt, steigt er ab dem zweiten Kind während der Erziehungsphase – das ist bis zum vollendeten 25. Lebensjahr – um 0,25 Beitragssatzpunkte je Kind bis zum fünften Kind. Der Arbeitgeberanteil beträgt jeweils 1,7 Prozent.

Alle freiwillig Versicherten erhalten demnächst einen Informationsbrief. Darin enthalten ist ein Formular, indem Sie uns den Namen und das Alter Ihrer Kinder mitteilen können. Durch die Kurzfristigkeit des Gesetzes am 26. Mai 2023 werden die Beiträge voraussichtlich im Herbst 2023 rückwirkend angepasst.
Versicherte Beitragssatz Anteil des Versicherten
ohne Kinder 4,00 % 2,30 %
1 Kind 3,40 % 1,70 %
2 Kinder 3,15 % 1,45 %
3 Kinder 2,90 % 1,20 %
4 Kinder 2,65 % 0, 95 %
5 und mehr Kinder 2,40 % 0,70 %