Pflegebedürftige werden unterstützt

Im den kommenden Jahren werden Änderungen in der Pflegeversicherung vorgenommen, welche die häusliche und stationäre Pflege stärken.

Anpassung zum 1. Januar 2024

Sowohl die Pflegesachleistung als auch das Pflegegeld werden um jeweils 5 Prozent erhöht. Es gelten dann diese Beträge monatlich:

Pflegegrad Pflegesachleistung Pflegegeld
2 761 Euro 332 Euro
3 1.432 Euro 573 Euro
4 1.778 Euro 765 Euro
5 2.200 Euro 947 Euro

Der Zuschuss zum pflegebedingten Anteil in Heimen steigt für die ersten zwölf Monate von 5 % auf 15 %, über 12 Monate von 25 % auf 30 % , über 24 Monate von 45 % auf 50 % und über 36 Monate von 70 % auf 75 %.

 

Änderung zum 1. Januar 2025

Alle Leistungen steigen dann um jeweils 4, 5 Prozent (Dynamisierung). Dazu zählen die Sachleistungen und das Pflegegeld sowie z. B. Verhinderungspflege, Tages-/Nachtpflege, Kurzzeit- und vollstationäre Pflege sowie Zuschüsse zur Wohnumfeldverbesserung.

 

Neuerung zum 1. Juli 2025

Es wird ein Entlastungsbudget für Kurzzeit- und Verhinderungspflege (= gemeinsamer Jahresbetrag) eingeführt.

Der kalenderjährliche Gesamtleistungsbetrag von bis zu 3.539 Euro für die Höchstdauer von 8 Wochen kann dann flexibel für beide Leistungen verwendet werden. Die sechsmonatige Vorpflegezeit für die Verhinderungspflege entfällt.

Hierzu die Sonderregelung zum 01.01.2024

Ist eine Pflegeperson an der Pflege gehindert, die eine/n Pflegebedürftige/n der Pflegegrade 4 oder 5 pflegt, der das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann der „gemeinsame Jahresbetrag“ in Höhe von 3386 Euro (Kurzzeitpflege = 1774 Euro + Verhinderungspflege 1612 Euro) bereits in Anspruch genommen werden.