
ÜBER DAS UNTERBLEIBEN EINER WAHLHANDLUNG UND DAS ERGEBNIS DER WAHL ZUM VERWALTUNGSRAT GEMÄß § 28 ABS. 2 DER WAHLORDNUNG FÜR DIE SOZIALVERSICHERUNG
Der Wahlausschuss der BKK MTU, Hochstraße 40, 88045 Friedrichshafen gibt bekannt, dass zur Wahl des Verwaltungsrates aus der Wählergruppe der Versicherten eine Vorschlagliste mit dem Kennwort
„Industriegewerkschafft Metall, Freie Liste, Christliche Gewerkschaft Metall“
eingereicht wurde. Die Liste wurde vom Wahlausschuss in der Sitzung vom 15.12.2022 gemäß § 23 Abs. 3 der Wahlordnung für die Sozialversicherung (SVWO) zugelassen.
In der Liste sind insgesamt nicht mehr Bewerber benannt, als Mitglieder in den Verwaltungsrat zu wählen sind. Gemäß § 46 Abs. 3 SGB IV und § 28 Abs. 1 SVWO findet für die Wählergruppe der Versicherten keine Wahlhandlung statt.
Die in der Vorschlagsliste benannten Bewerber gelten mit Ablauf des Wahltages (31.05.2023) als gewählt (§ 28 Abs. 2 SVWO).
Dies sind folgende Bewerber:
A. Mitglieder
1
2 3 4 5 |
Bittelmeyer, Thomas
Zoyke, Kai Kowald, Denise Engelskirchen, Hans-Peter Senkbeil, Christiane |
B. Stellvertreter
1
2 3 4 5 6 7 8 9 10 |
Nirschl, Jürgen
Morina, Agron Fuchs, Michael Rankel, Claudia Müller, Karin Reusch, Mona Kazankaya, Tamer Muschler, Laura Lavanga, Francesco Weinert, Frank |
Friedrichshafen, 15.12.2022
Sanja Tran
Vorsitzende des Wahlausschusses