Kinder- und Jugenduntersuchungen

kleiner Junge hält Stethoskop an sein Panda-Kuscheltier

Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern (U- und J-Untersuchungen)

Gerade in den ersten Lebensjahren machen Kinder gewaltige Entwicklungsschritte. Für ein gesundes Heranwachsen sind die Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 sowie J1 daher ein wichtiger Baustein: Der allgemeine Gesundheitszustand und die altersgemäße Entwicklung eines Kindes sollten regelmäßig ärztlich überprüft werden, um mögliche Probleme oder Auffälligkeiten frühzeitig erkennen und behandeln zu können.

Die Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 werden bei Kindern in den ersten sechs Lebensjahren durchgeführt, die J-Untersuchung zwischen dem 13. und 14. Lebensjahr. Ein Plus Ihrer BKK MTU sind zusätzliche Untersuchungen, die wir Ihnen über die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen hinaus, anbieten. Hierzu zählen Baby-Check I und II, ein spezieller Sprach-Check sowie die zusätzlichen Jugenduntersuchungen U10 und U11.

 

U-Untersuchungen Altersgrenzen
Untersuchungsstufe Alter Toleranzgrenze
U1* unmittelbar nach der Geburt
U2* 3. bis 10. Lebenstag 3. bis 14. Lebenstag
U3* 4. bis 5. Lebenswoche 3. bis 8. Lebenswoche
U4* 3. bis 4. Lebensmonat 2. bis 4,5 Lebensmonat
U5* 6. bis 7. Lebensmonat 5. bis 8. Lebensmonat
U6* 10. bis 12. Lebensmonat 9. bis 14. Lebensmonat
U7*

U7a*

21. bis 24 Lebensmonat

34. bis 36. Lebensmonat

20. bis 27. Lebensmonat

33. bis 38. Lebensmonat

U8* 46. bis 48. Lebensmonat 43. bis 50. Lebensmonat
U9* 60.- bis 64. Lebensmonat 60. bis 64. Lebensmonat

Zusätzliche Informationen*

Bei den Untersuchungen wird sowohl die körperliche als auch die geistige Entwicklung des Kindes geprüft. Insbesondere achtet der Arzt auf:

  • Störungen in der Neugeborenenperiode
  • Angeborene Stoffwechselstörungen (erweitertes Neugeborenen-Screening)
  • Entwicklungs- und Verhaltensstörungen
  • Sinnes-, Atmungs- und Verdauungsorgane

Zähne, Kiefer, Mund – Skelett und Muskulatur

 

J-Untersuchungen
Alter Beschreibung
Diese Untersuchung erfolgt einmal zwischen dem 13. Und dem 14. Lebensjahr.
Die Anspruchsberechtigung schließt einen Zeitraum von jeweils 12 Monaten vor Vollendung des 13. und nach Vollendung des 14. Lebensjahres ein (Toleranzzeit).
Im Rahmen dieser Untersuchung steht die Anamnese hinsichtlich folgender Bereiche im Mittelpunkt:

  • auffällige seelische Entwicklungen oder Verhaltensstörungen
  • gesundheitsgefährdendes Verhalten (Rauchen, Alkohol- und Drogenkonsum)
  • Schulleistungsprobleme

Zu den klinisch-körperlichen Untersuchungen zählen unter anderem:

  • Erhebung der Körpermaße
  • Untersuchung hinsichtlich Störungen des Wachstums und der körperlichen Entwicklung

Prüfung von Erkrankungen der Hals-, Brust- und Bauchorgane

Baby-Check I: Dieser Angebot für Eltern von Babys bis einschließlich 5 Monaten beinhaltet eine ausführliche Beratung durch den Kinder- und Jugendarzt zur Vorbeugung des plötzlichen Kindstodes, zu Ernährung und Vermeidung von Übergewicht sowie zu Fragen der Allergieprävention und Unfallverhütung.

Baby-Check II:
 Eltern mit Babys im Alter von 6 bis 13 Monaten können sich von ihrem Kinder- und Jugendarzt ausführlich zu den Bereichen Schlafstörungen, Ernährung, Hautkrebsprävention sowie Unfallverhütung/Kinderunfälle beraten lassen.

Sprach-Check: Nach dem Ausfüllen eines Fragebogens durch die Eltern von 20 bis 27 Monate alten Kleinkindern erfolgt die Auswertung und Erörterung des Ergebnisses sowie eine Beratung zur Sprachförderung durch den Kinder- und Jugendarzt.

Zusätzliche Untersuchungen für Jugendliche:

Grundschul-Check U10 für Kinder vom 7. bis 8. Lebensjahr: Bei dieser Untersuchung stehen das Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom (ADHS) sowie Störungen der motorischen Entwicklung im Mittelpunkt.

Schüler-Check U11 für Kinder vom 9. bis 10. Lebensjahr: Da der Gesetzgeber für diese Altergruppe keine Vorsorgeuntersuchung mehr vorsieht, bieten wir Ihnen hier die Möglichkeit, Ihr Kind auf dem Weg in die Pubertät nochmals untersuchen zu lassen. Inhalte der Untersuchung sind: Schulleistungs-, Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Zahn-, Mund- und Kieferanomalien sowie gesundheitsschädigendes Medienverhalten.

 

Mit dem Gesundheitsprogramm BKK STARKE KIDS bietet die BKK MTU eine große Auswahl an exklusiven Gesundheits- und Vorsorgeleistungen für Kinder und Jugendliche. Das Programm geht weit über die Leistungen anderer Kassen hinaus und fördert die gesunde Entwicklung Ihres Kindes.

BKK Starke Kids