Onlinezugangsgesetz

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen bis zum 31.12.2022 ihre Verwaltungsleistungen digital und damit für die Kunden einfacher zu gestalten. Von diesem Onlinezugangsgesetz sind auch wir als Krankenkasse berührt.

Was ist das Onlinezugangsgesetz:

Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen, kurz: Onlinezugangsgesetz, wurde 2020 verabschiedet und sieht vor, dass die Verwaltungsportale von Bund und Ländern zu einem Bundesportal (https://verwaltung.bund.de/) verknüpft werden, um damit den Zugang erheblich zu verbessern und zu vereinfachen.

Mit diesem Portalverbund wird sichergestellt, dass Sie als Nutzerin oder Nutzer einen barriere- und medienbruchfreien Zugang zu über 600 Leistungen von Behörden und Verwaltungen online erhalten. Während Sie also aktuell Leistungen bei unterschiedlichen Behörden beantragen müssen, so können Sie ab 2023 im Bundesportal die unterschiedlichsten Leistungen in jeder Lebenslage zentral beantragen.

Selbstverständlich wird auch hier das Thema Datenschutz beachtet. Krankenkassenleistungen werden aufgrund Ihrer sensiblen und daher besonders schützenswerten Gesundheitsdaten nicht direkt angebunden.  

Welche Leistungen müssen Krankenkassen digital anbieten:

Wir als Krankenkasse bieten über 20 Leistungen für Sie digital. Diese Leistungen können Sie natürlich weiterhin direkt über uns beantragen, aber dann auch über das Bundesportal.

Diese 20 Leistungen beinhalten zum Beispiel:

– Beantragung einer Mitgliedschaft
– Einreichung eines neuen Lichtbildes
– Anforderung einer neuen Gesundheitskarte
– Antrag auf Haushaltshilfe
– Antrag auf Mutterschaftsgeld
– Antrag auf Kinderkrankenkgeld

Dies ist natürlich nur ein kleiner Teil all der Leistungen, die wir für Sie digital anbieten.

Ab wann kann ich die Leistungen vollumfänglich digital nutzen und was bereits jetzt?

Das OZG sieht vor, dass alle Leistungen ab 2023 digital zur Verfügung stehen und über das Bundesportal ansteuerbar sind. Eine sichere Nutzung und Identifizierung ist zu gewährleisten, sodass die Umsetzung noch einige Zeit in Anspruch nimmt.

Aber auch schon heute bieten wir Ihnen einen umfangreichen Servicebereich in unserer BKK MTU-App an.

Mit unserer BKK MTU-App haben Sie jederzeit und an jedem Ort die Möglichkeit, über Ihr Smartphone Kontakt mit uns aufzunehmen, Unterlagen auszutauschen und Informationen zu erhalten.

Für unsere App gilt: Safety first. Um die maximale Sicherheit Ihrer Gesundheitsdaten und Dokumente zu gewährleisten, erfolgt die Speicherung verschlüsselt und ausschließlich in deutschen Rechenzentren. Somit unterliegt sie den strengen Regeln des deutschen Datenschutzes.

Sie haben Fragen um OZG? Antworten erhalten Sie bei der BKK MTU.
Telefon: 07541 90-7100
E-Mail: info@bkk-mtu.de